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   BayObLG, 04.12.1997 - 2Z BR 123/97   

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https://dejure.org/1997,4311
BayObLG, 04.12.1997 - 2Z BR 123/97 (https://dejure.org/1997,4311)
BayObLG, Entscheidung vom 04.12.1997 - 2Z BR 123/97 (https://dejure.org/1997,4311)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - 2Z BR 123/97 (https://dejure.org/1997,4311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch von Wohnungseigentümern einer Wohnanlage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Entfernung der Balkonverglasung an ihrer Wohnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Balkonverglasung; Rechtsvorgänger; Handlungsstörer; Beseitigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigungspflicht des Wohnungseigentümers bei ungenehmigter baulicher Veränderung - Duldungspflicht des Rechtsnachfolgers - Balkonverglasung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Muss Eigentümer Balkonverglasung entfernen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentumsrecht: Wohnungseigentümer nicht verpflichtet eine nicht von ihm angebrachte Balkonverglasung zu beseitigen - Wohnungseigentümer muss lediglich Beseitigung dulden

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden

    Auszug aus BayObLG, 04.12.1997 - 2Z BR 123/97
    In diesem Fall ist der Antragsgegner nur verpflichtet, die Beseitigung der Balkonverglasung und die Wiederherstellung des früheren Zustands der Wohnungseigentümer auf deren Kosten zu dulden (KG NJW-RR 1991, 1421).
  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95

    Einschränkung baulicher Veränderungen ohne Zustimmung aller übrigen

    Auszug aus BayObLG, 04.12.1997 - 2Z BR 123/97
    Entspricht eine Balkonverglasung nicht den Vorgaben des Eigentümerbeschlusses vom 21.7.1992, kann jeder Wohnungseigentümer grundsätzlich deren Beseitigung und die Wiederherstellung des früheren Zustands verlangen (§ 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB , § 14 Nr. 1 , § 15 Abs. 3 WEG ; vgl. BayObLG WuM 1996, 487 ).
  • OLG Schleswig, 20.03.2000 - 2 W 140/99

    Haftung der Rechtsnachfolgerin eines Wohnungseigentümers; Zumutbarkeit von

    Der Senat folgt der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (Staudinger/Bub RdNr. 234 ff zu § 22 WEG; KG WuM 1991, 516; BayObLG WuM 1998, 117), nach der die Sonderrechtsnachfolgerin des Störers, hier die Beteiligte zu 2.), nur zur Duldung der Beseitigungs- und Wiederherstellungsmaßnahme verpflichtet ist.
  • OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03

    Bauliche Eingriffe in fremdes Sondereigentum durch den Rechtsvorgänger dessen,

    Demgemäß entspricht es der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 21.1.98 - 16 Wx 299/97 = OLGReport 98, 137 = NZM 98, 1015 = WE 99, 114) und auch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Schleswig OLGReport 2000, 191; BayObLG WuM 1998, 117; KG NJW-RR 91, 1421 = WuM 1991, 516 = WE 91, 324; Bärmann/Pick/Merle, WEG, § 13 Rdnr. 193; Staudinger/Bub, WEG, § 22 Rdnr. 234 ff), dass der Sonderrechtsnachfolger des Handlungsstörers, wie hier der Beteiligte zu 2), nicht als Zustandsstörer für eine von seinem Rechtsvorgänger vorgenommene rechtswidrige Veränderung des Bauzustandes haftet.
  • OLG Hamburg, 24.01.2006 - 2 Wx 10/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Sonderrechtsnachfolgers für bauliche

    Den Erwerber des betreffenden Sondereigentums trifft nur die besondere Verpflichtung, die Beseitigung zu dulden (KG a.a.O.; BayObLG WuM 2002, 165, 166; WuM 1998, 117; OLG Schleswig a.a.O.; Bärmann-Pick-Merle a.a.O.; Staudinger-Bub a.a.O.).
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